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  1. #11
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    Was interessant ist, ist noch zu wissen, ob die Handys schon geöffnet sind und die richtigen Käufer es als "Gebrauchtes" noch haben will.

    Bleibt wohl die Möglichkeit alle Handys zuerst zu dir zu kommen und dann weiterschauen, was man noch machen kann.

  2. #12
    fleissiger Poster Avatar von niko2005
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    Blinzeln

    Also ein Käufer kommt mir soweit entgegen das erhaltene Handy zu verkaufen.
    So kommt ein Teil des Verkaufspreises herein und die Differenz überweise ich einfach.
    Leute ich werde nie wieder Handys ohne persönliche Übergabe an den Mann oder die Frau bringen.
    Ab sofort gehe ich auf Nummer sicher.

  3. #13
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    ich weiß jetzt schon das du massiv über den tisch gezogen werden wirst, denn was hindert ihn daran das handy um 400 zu verkaufen und dir zu sagen es ging nur um 300 weiter usw.

    ich würde bei allen auf die nachnahme version bestehen und diese kosten halt dafür tragen

  4. #14
    fleissiger Poster Avatar von niko2005
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    Unglücklich

    Ich habe immer versucht ehrlich zu sein und bin diesmal eben ein wenig vom Weg abgekommen.
    Hätte ich den Versand selbst durchgeführt wäre alles glatt gegangen.
    Sollte es wirklich Leute geben,die versuchen mich über den Tisch zu ziehen,dann nutzen diese meine miese Situation für sich aus.
    Was solls,so etwas passiert im Leben. Wird mir eine Lehre sein.
    Diejenigen,die meine Situation ausnutzen,können sich über einen Gewinn freuen.

  5. #15
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    Ne löbliche Einstellung, aber ich verstehe nicht ganz wieso du das nicht mit Nachname machst, ist für alle Parteien die wirklich angenehmste Lösung
    Iphone 3gs 16GB @ tmobile C&S Austria
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    ältere: LG Viewty, Moto v3x, Moto a920

  6. #16
    fleissiger Poster
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    Ich sag das jetzt mal ganz direkt:

    Zitat Zitat von niko2005 Beitrag anzeigen
    Vor ein paar Wochen habe ich ein paar Freunden verschiedene Handys besorgt,
    insgesamt 5 Pakete vorbereitet, und eine Person meines Vertrauens mit dem Versand beauftragt.
    Leider hat diese Person alles durcheinander gebracht und die Adressaufleber vertauscht.
    Jetzt hat der Käufer des HTC HD2 ein HTC Touch HD erhalten und der Käufer eines N97 hat ein HTC HD2 erhalten.
    Dieses Durcheinander betrifft 5 Käufer von mir......

    Ich kann schlecht Handys für 2000 Euro ein zweites Mal kaufen und versenden.
    Mein Vorschlag an die Käufer die falsche Lieferung doch bitte zu verkaufen,damit ich den Schaden dementsprechend reduzieren kann,trifft auf taube Ohren.
    Das ist nicht dein ernst?!??!
    1. Du hast als Verkäufer direkt mal Mist gebaut und dann soll der Kunde sich drum kümmern dass er das Handy verkauft. Wenn ich eine solche Meldung von einem Verkäufer bekomme würde ich auch eine dementsprechende Meldung zurückschreiben.....
    2.
    Zitat Zitat von niko2005 Beitrag anzeigen
    Gibt es eventuell konstruktive Vorschläge,die mich aus dieser Situation herausbringen?
    Das ist nicht dein ernst?!? Wenn du min. 5 Handys aufeinmal verkaufst, dann geht das über "einfachen" privaten Verkauf ala "Ich verkauf mein gebrauchtes Handy oder PC über EBay" hinaus und da sollte man eigentlich annehmen, dass der Verkäufer sich halbwegs auskennt. Dank dem Internet ist es nicht nur für Verkäufer unsicherer geworden sondern auch für Kunden (aber nicht nur bzgl. Betrug sondern auch weil einfach jeder (auch komplett unerfahren) Waren einfach verkaufen kann........

    In so einer Situation schreibt man (sofort bei Feststellung des Fehlers!) ein höfliches Mail, mit zwei Verbesserungsalternativen, dass ungefähr so klingt:

    Sehr geehrte/r Herr/Frau......

    Sie haben den Artikel ...... am .... bestellt.

    Aufgrund eines internen Datenbankfehlers wurden leider 5 Artikel den falschen Empfängern/Kunden/Käufern zugeordnet und somit falsch versendet. Leider ist der von Ihnnen bestellte Artikel .... einer dieser betreffenden Artikel.
    Ich entschuldige mich für die Unanehmlichkeiten und es bestehen nun zwei Möglichkeiten:

    1. Senden Sie den Artikel originalverpackt per Nachnahme zurück und es wird Ihnen der richtige Artikel neu zugesandt.

    2. Senden Sie den Artikel originalverpackt per Nachnahme zurück und Sie erhalten den Kaufpreis umgehend zurücküberwiesen.

    Ich muss Sie diesbezüglich aufmerksam machen, sollte der Artikel nicht in Originalverpackung zurückgesandt werden, sollte das Zubehör nicht komplett sein oder das Handy Gebrauchsspuren aufweisen, wird diese Wertminderung vom Kaufpreis einbehalten.

    Ich entschuldige mich nochmals für die Unanehmlichkeiten und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen


    So bekommst alle Handys zurück und kannst sie richtig versenden oder Geld zurück und neu verkaufen.

    Und sorry, dass DU jetzt in Deutschland bist ist echt nicht das Problem des Kunden. Dann musst du dich drum kümmern, dass jemand in Österreich das erledigt oder du lässt dir die Ware nach D senden. Obwohl ich das nicht machen würde, denn wenn ich Kunde wäre und dann den Artikel in Ö kaufe und ihn dann irgendwo hin nach D senden soll, würde mir das suspekt vorkommen.

    Zitat Zitat von drdownload Beitrag anzeigen
    oder du bittest die käufer jeweils das erhaltene telefon an die richtigen empfänger zu verschicken und stehst für die versandkosten gerade
    Absolut indiskutabel diese Lösung. Hast keine Kontrolle, ob diese Telefone überhaupt versendet wurden oder ob diese richtig versendet wurden.

    Zitat Zitat von niko2005 Beitrag anzeigen
    Also ein Käufer kommt mir soweit entgegen das erhaltene Handy zu verkaufen.
    So kommt ein Teil des Verkaufspreises herein und die Differenz überweise ich einfach.
    Auch absolut indiskutable Lösung. Was hast denn da für Beweise?!? Der verkaufts an Kollegen ohne Rechnung und nichts...oder Sagen wir (Hausnummer € 400 hat der für das Handy gezahlt), jetzt setzt er es ohne Beschreibung auf Ebay rein, einfach zum Beispiel HTC HD2 zu verkaufen mit 1 Tag Auktionsdauer (die Beschreibung und die Auktionsdauer ist somit nicht seine Verantwortung) und seine Freundin ersteigert das Handy um €200,-- (schlechter Preis da keine Beschreibung und kurze Auktionsdauer) und er hat dann das Handy und bekommt von dir nochmal € 200,-- ?!?!?

    Zitat Zitat von niko2005 Beitrag anzeigen
    Leute ich werde nie wieder Handys ohne persönliche Übergabe an den Mann oder die Frau bringen.
    Ab sofort gehe ich auf Nummer sicher.
    Noch besser..... du versendest fünf Pakete falsch, machst keine ordentlichen Verbesserungsvorschläge und der Packetversand ist schuld?!?!??! Ich hab schon x-mal per Versand gekauft und auch privat verkauft und hatte noch nie Probleme....... Also ......
    Aber kannst ja nur mit persönlicher Übergabe verkaufen -> kleinerer potenzieller Käuferkreis und dadurch potenziell geringere Preise

    Zitat Zitat von niko2005 Beitrag anzeigen
    Sollte es wirklich Leute geben,die versuchen mich über den Tisch zu ziehen,dann nutzen diese meine miese Situation für sich aus.
    Was solls,so etwas passiert im Leben. Wird mir eine Lehre sein.
    Diejenigen,die meine Situation ausnutzen,können sich über einen Gewinn freuen.
    Na ja, auch mit deinem weiteren Vorgehen bist ja eigentlich selbst schuld!

  7. #17
    fleissiger Poster Avatar von _pooLparTy_
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    Zitat Zitat von extra Beitrag anzeigen

    Na ja, auch mit deinem weiteren Vorgehen bist ja eigentlich selbst schuld!
    Wars das? fazit: selbst schuld und schau wost bleibst? bist endlich fertig?

    zugegeben fehler gemacht hat er nur glaube ich kaum dass er hier ist um sich eine moralpredigt von dir mister überdrüberachsoklug sich anzuhören.. ein forum ist dazu da und gedacht um menschen zu helfen. in seiner lage -zugegebenermaßen hat er es selbst verbockt- könnte man (bzw du) mit konstruktiven ratschlagen aufwerten. Dein fazit: "du bist selbst schuld", das weiß er bereits selbst bzw geht bereits aus seinem text klar hervor. und er steht dazu. also wie wärs wenn du uns mal etwas erzählst was wir noch nicht wissen bzw festgestellt haben oder markierst du hier einfach gern den coolen macker und kompensierst mit deinen wüsten ausschweifungen einfach deine komplexe (in welcher form sie auch vorliegen sollten)..

  8. #18
    fleissiger Poster Avatar von niko2005
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    Irgendwie werde ich hier falsch interpretiert.
    Die Handys wurden von Deutschland versendet und nicht innerhalb Österreichs.
    Die Nachnahme lohnt sich nicht,da bei einem Auslandspaket pro Handy knappe 50 Euro Gebühren anfallen.
    Da ich Privatverkäufer bin und 5 Leuten den Gefallen tun wollte,ein Handy günstiger aus Deutschland zu erhalten,kann ich doch hier um Mithilfe anfragen?
    Was ist denn daran komisch?
    Ich bin auf die Handys angesprochen worden und habe diese weder irgendwo eingestellt noch dafür geworben.
    Da ich mich zurzeit in D aufhalte und die Käufer über mich an ein günstiges Handy wollten,habe ich mich eben dazu bereit erklärt.
    Ganz klar der Fehler liegt auf meiner Seite,trotzdem kann ich versuchen alle Möglichkeiten der Regulierung auszuschöpfen.
    Deine Ansichten treffen vielleicht auf einen Deal zwischen Geschäft und Kunden zu aber hier ist die Aktion durch den Käufer gestartet worden.
    Wie dem auch sei, die Käufer haben sich bereit erklärt die Geräte zu verkaufen,und zwei behalten sogar die falsch gelieferten Geräte.
    Ich kann wirklich froh sein das nicht alle so denken wie du,denn dann wäre eine Kommunikation absolut unmöglich.
    Zum Glück gibt es Menschen mit Verstand,die eine Situation objektiv beurteilen,und durch die Brille des anderen sehen können.
    Ansonsten würde jeder gleich zur Polizei rennen für Angelegenheiten,die sich wie in meinem Fall doch sehr gut lösen lassen.

  9. #19
    fleissiger Poster Avatar von niko2005
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    Habe ich ganz vergessen,die Antwort ist für den Beitrag von extra.

  10. #20
    fleissiger Poster Avatar von _pooLparTy_
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    @niko2005

    bewahr einfach mal nen kühlen kopf ich würds so machen.

    1. verfasse eine kurze mail mit dem sachverhallt des irrtums. mache in dem schreiben auch klar, dass bei benützung/gebrauchspuren der geräte dies sich auf den betrag niederschlägt, den du zurücküberweist.

    du hast die falsche ware gesendet, gut, das heißt die käufer können auch ncihts damit anfangen. ergo sollte die noch originalverpackt bzw unbenutzt sein.

    => folglich, per nachname und paket zurück an deine adresse.

    wenn die ware bereits gebraucht mit spuren, einfach eine preismilderung. denn ich seh nciht ein, auch bei einem falschen versand des verkäufers (aufgrund logistik durchaus vorstellbar, wenn auch selten und nciht erwünscht), warum dieser ein gebrauchtes produkt zurückbekommen sollte, wenn der kunde ein anderes gewünscht hat, und somit mit dem falschversand eigl nichts anfangen hätte können.

    denn: in dem moment wo der käufer das originalverpackte produkt öffnet, welches an der außenverpackung offensichtlich erkennbar ist, dass es nicht sein gewünschtes gerät ist, unterschreibt der käufer quasi, dass er mit dem substitut ebenso einverstanden ist, ansonsten hat der käufer nicht das recht, es zu öffnen. basta.

    => so würde ich argumentieren. einem vertrag kann man auch nur konkludent in abgeänderter form zustimmen, und das tut der käufer wenn er ein originalverpacktes gerät öffnet, welches offensichtlich nicht sein kaufobjekt ist.
    Geändert von _pooLparTy_ (15.03.2010 um 14:14 Uhr)

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