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  1. #1
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    Frage Teleringvertrag kündigen!

    Guten Abend!

    Hab einen Vertrag bei Telering der am 27.2.2011 ausläuft. Durch die neuen AGBs muss ich den Vertrag nun bis 26.11.2010 kündigen oder?
    Wollte mir zu Weihnachten nun einen neuen Betreiber nehmen, der einen guten Tarif mit einem guten Handy anbietet. (zu Weihnachten gibts ja immer tolle neue Angebote)

    Weitere Frage wäre, ob ich den neuen Vertrag dann einfach nehmen kann, die 2 Monate den Teleringvertrag weiterhin zahle bis dieser ausläuft und dann danach noch die Nummer von Telering zum anderen Betreiber importieren kann...
    Ist das möglich oder nicht?

    Danke, schon im vorhinein!
    Thomas

  2. #2
    fleissiger Poster Avatar von maxywels
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    Erstmal hallo im Forum,

    3 Monate bevor der Vertrag ausläuft einfach eine Kündigung senden und ja du zahlst einige Zeit Doppelt aber meist gehen die Weihnachtsangebote bis Ende Jänner....... aber schauen wir mal was zu Weihnachten kommt

    lg
    Markus

  3. #3
    gehört fast zum Inventar Avatar von Cloon
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    kündige jetzt schon, mit ende der Vertragslaufzeit..
    so kannst du nicht vergessen oder über die Kündigungsfrist kommen..

    portieren zur sicherheit 2 wochen vor Vertragsende (nüvi beantragen)..dann bekommst ne 0815 nummer auf den Teleringvertrag (ist ja egal für die letzte Woche) sobald deine nummer portiert ist..

    lg CLoon

  4. #4
    hat öfter etwas zu sagen
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    @thomas1988

    Wollte mir zu Weihnachten nun einen neuen Betreiber nehmen, der einen guten Tarif mit einem guten Handy anbietet. (zu Weihnachten gibts ja immer tolle neue Angebote)

    Wieso bist du so sicher, daß es für dich ein tolles Weihnachtsangebot geben wird??


    Cloon hat im Prinzip schon alles Wesentliche gesagt.

    Bei Telering hast du nach den neuen AGB 3 Monate Kündigungsfrist.

    Natürlich kannst du auch jederzeit länger als 3 Monate im Voraus zum Ende deiner Mindestvertragsdauer kündigen.
    Wenn du es dir bis dahin anders überlegst, sollte TR wohl nichts gegen einen Widerruf der Kündigung einzuwenden haben.
    Wenn du den Widerruf jedoch erst am letzten Moment durchführst, ist es nicht ausgeschlossen, daß dann dabei etwas schiefgehen kann.


    Portieren kannst du deine Nummer jederzeit (so lange sie noch aktiv ist) zu einem anderen Betreiber.
    Das kostet dich insgesamt € 19,--.
    TR vergibt in diesem Fall eine Ersatznummer und der Vertrag läuft mit dieser Nummer unverändert weiter, sofern du nicht extra kündigst.
    Allerdings solltest du bedenken, daß eine Portierung auch dann, wenn sie mehr oder weniger problemlos erfolgt sein sollte, durchaus mitunter temporäre Erreichbarkeitsprobleme (z.B. bei Datenbankproblemen der einzelnen Netzbetreiber, da es in Österreich - im Gegensatz zu Deutschland - keine zentrale Datenbank über portierte Nummern gibt und jeder Betreiber aufwendig seine eigene Datenbank pflegt) sowie mitunter auch aus dem Ausland und bei SMS (vor allem bei Gratis- oder Billig-SMS via Internet) Routingprobleme auftreten können.

  5. #5
    postet selten
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    Danke für die nachrichten! Hab sowas nämich noch nie gemacht und bevor ich was falsch mache, frage ich lieber informierte Leute

    In Ordnung dh ich geh in den Teleringshop lass den Vertrag kündigen bis er ausläuft und verlange ein nüvi (für was ist das die Abkürzung?)

    Naja ich will wahsrcheinlich wechseln weil ich ein neues handy will und die von telering interessieren mich nicht unbedingt. Ok wenn telering der einzige Anbieter ist mit gscheiten angeboten ist werd ich dort bleiben aber naja mal schauen!

    Leider hab ich keine special meldungen ... ich weiß nicht ob tolle angbote kommen aber zu weihnachten wurden immer neue tolle handymodelle oder verträge ins sortiment ausgenommen

    Eines fällt mir da noch ein ... wenn ich mal bei einen anderen Betrieber war und dort wieder hin will und ich mich dort wieder eintrage ist das wieder eine Neuanmeldung ODER kann man sich nur einmal bei einem Betreiber anmelden und das gilt dann nur als 'neuanmeldung'?

    also nochmals danke für die schnellen antworten, sehr gutes forum

  6. #6
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    Zitat Zitat von thomas1988 Beitrag anzeigen
    Eines fällt mir da noch ein ... wenn ich mal bei einen anderen Betrieber war und dort wieder hin will und ich mich dort wieder eintrage ist das wieder eine Neuanmeldung ODER kann man sich nur einmal bei einem Betreiber anmelden und das gilt dann nur als 'neuanmeldung'?
    Jeder neu abgeschlossene Vertrag ist eine "Neuanmeldung". Ledeglich T-Mobile hat nach einer Kündigung eine Sperrfrist.
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  7. #7
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    @thomas1988

    nüvi (für was ist das die Abkürzung?)
    "NÜV-I" steht für NÜV-Information und ist eine Abkürzung des sperrigen juristischen Titels "Information lt. Nummernübertragungsverordnung"


    wenn ich mal bei einen anderen Betrieber war und dort wieder hin will und ich mich dort wieder eintrage ist das wieder eine Neuanmeldung
    Prinzipiell ja.
    Wenn du als ehemaliger Kunde wieder einen neuen Vertrag abschließt, gilt dies als Neuanmeldung.
    Allerdings können Firmen (und somit auch die Mobilfunkbetreiber) sich ihre Kunden aussuchen, genauso wie dich niemand zwingen kann, bei einem Unternehmen Kunde zu werden oder zu bleiben.
    Somit kann es dir passieren, daß du z.B. erst nach einer (internen) Sperrfrist wieder als "Neukunde" akzeptiert wirst.

  8. #8
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    Zitat Zitat von ChristianWien Beitrag anzeigen
    sollte TR wohl nichts gegen einen Widerruf der Kündigung einzuwenden haben. Wenn du den Widerruf jedoch erst am letzten Moment durchführst, ist es nicht ausgeschlossen, daß dann dabei etwas schiefgehen kann.
    ich hab mal eine kündigung nur 2 tage vor dem abschalttermin widerrufen. die folge war, dass ich trotzdem abgeschaltet wurde, da der technische abschaltprozeß angeblich einige tage vorher eingeleitet wird und dann nicht mehr zu stoppen ist.

    wenn also widerruf: zumindest eine woche vor dem abschalttermin

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